Beschluss

Der Marktgemeinderat unterstützt die Errichtung einer Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für den Landkreis Weilheim-Schongau durch die Herzogsägmühle und tritt diesem Angebot bei.

 

Die Beteiligung wird nach einem Zeitraum von 2 Haushaltsjahren beendet, da die Zuständigkeit für diese Aufgabe beim Landkreis Weilheim-Schongau gesehen wird (§§ 67 ff. SGB VII).

 

Die finanzielle, jährliche Belastung des Marktes darf dabei die Summe von max. 12.500 EUR nicht überschreiten. In den (künftigen) Haushaltsplänen sind hierzu entsprechende Mittel vorzusehen.

 

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss