Sitzung: 12.07.2011 Marktgemeinderat
Beschluss
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen
des Marktes Peiting
(Kindertageseinrichtungen-Satzung)
vom XX. Juli 2011
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24
Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting
(Kindertageseinrichtungen-Satzung) vom
1. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Öffnungszeiten und die Ferien der Kindertagseinrichtungen werden vom Markt rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. in den Einrichtungen ausgehängt.
b) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Kindertageseinrichtungen bleiben an den gesetzlichen Feiertagen und an den durch Aushang in den Kindertageseinrichtungen bekannt gegebenen Tagen und Zeiten geschlossen.“
c) Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden vom Markt bzw. der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang) bekannt gegeben.“
§ 2
Diese Satzung tritt am
Peiting, den XX. Juli 2011 Markt Peiting
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |