Beschluss

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Satzung:

 

Erste Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen
des Marktes Peiting
(Kindertageseinrichtungen-Satzung)

vom XX. Juli 2011

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende Satzung:

 

§ 1


Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting (Kindertageseinrichtungen-Satzung) vom 06. August 2009 wird wie folgt geändert:

 

1.       § 9 wird wie folgt geändert:

 

a)      Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Öffnungszeiten und die Ferien der Kindertagseinrichtungen werden vom Markt rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. in den Einrichtungen ausgehängt.

 

b)      Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Die Kindertageseinrichtungen bleiben an den gesetzlichen Feiertagen und an den durch Aushang in den Kindertageseinrichtungen bekannt gegebenen Tagen und Zeiten geschlossen.“

 

c)      Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden vom Markt bzw. der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang) bekannt gegeben.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. September 2011 in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Juli 2011                                                                   Markt Peiting

                                                                                                           

                                                                                                            Asam

                                                                                                            Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss