Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die zur Rangrücktrittsverpflichtung bestehenden Regelungen bezüglich der Veräußerungen von gemeindlichen Baugrundstücken im Ortsteil Birkland, mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:

 

„Ein Rangrücktritt kann grundsätzlich nur bis zu den vom Marktgemeinderat festgelegten Höchstgrenzen erfolgen. Diese betragen:

 

a) beim Bau eines Reihenhausteils 210.000 EUR

b) beim Bau einer Doppelhaushälfte 240.000 EUR

c) bei einer Einzelbebauung 320.000 EUR.

 

Rangrücktritte darüber hinaus bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Marktgemeinderat.“

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss