Sitzung: 12.07.2011 Marktgemeinderat
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die zur Rangrücktrittsverpflichtung bestehenden Regelungen bezüglich der Veräußerungen von gemeindlichen Baugrundstücken im Ortsteil Birkland, mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
„Ein Rangrücktritt kann grundsätzlich nur bis zu den vom Marktgemeinderat festgelegten Höchstgrenzen erfolgen. Diese betragen:
a) beim Bau eines Reihenhausteils 210.000 EUR
b) beim Bau einer Doppelhaushälfte 240.000 EUR
c) bei einer Einzelbebauung 320.000 EUR.
Rangrücktritte darüber hinaus bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Marktgemeinderat.“
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |