Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nummer 12 a „Mühlwegfeld“ wie folgt zu ändern:

Spiegelstrich vier der Ziffer fünf der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:

„- Dacheinschnitte (Negativgauben) sind unzulässig. Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Sattel- oder Walmdach ab einer Dachneigung von 30° gestattet. Quergiebel sind ab einer Dachneigung von 30° zulässig. Der Gaubenabstand hat mind. 1,50 m zu betragen. Bei einer Dachneigung ab 40° sind auch Schleppgauben zulässig, Gaubenbreite max. 1,5 m.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Änderungsverfahren einzuleiten.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss