Sitzung: 20.09.2011 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nummer 12 a „Mühlwegfeld“ wie folgt zu ändern:
Spiegelstrich vier der Ziffer fünf der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:
„- Dacheinschnitte (Negativgauben) sind unzulässig. Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Sattel- oder Walmdach ab einer Dachneigung von 30° gestattet. Quergiebel sind ab einer Dachneigung von 30° zulässig. Der Gaubenabstand hat mind. 1,50 m zu betragen. Bei einer Dachneigung ab 40° sind auch Schleppgauben zulässig, Gaubenbreite max. 1,5 m.“
Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Änderungsverfahren einzuleiten.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |