Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, in dem Bereich der Anwesen Ammergauer Straße Nummer 1, 3, 5, 5a, 7, 9 und 11 (FlNrn. 63/1, 63/2, 64/2, 64/6, 64/8, 64/15, 67, 68, 69, 69/1, 69/2, 69/3, 69/5, 70 und 579/17) einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, Grundstücksbegradigungen zur sinnvollen Ausnutzung des Bauraumes zu erlangen. Ferner ist die Parkplatzsituation in diesem Bereich neu zu ordnen.

Als Art der baulichen Nutzung wird ein Mischgebiet beibehalten, das dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient.

 

Der Titel lautet: Bebauungsplan Nr. 74 „Zwischen Schulgelände und Ammergauer Straße“.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss