Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 2 b und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Der Marktgemeinderat sieht es als erforderlich an, die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes zu steuern und zu ordnen sowie entsprechend geeignete Standorte im sachlichen Teilflächennutzungsplan darzustellen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt,


a) ein von der Verwaltung noch auszuwählendes, kompetentes und leistungsfähiges Planungs-büro zur Ausarbeitung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“, bis zu
einer Nettoauftragssumme in Höhe von 15.000 € zu beauftragen und

b) für die Erstellung des Teilflächennutzungsplanes ggf. erforderliche Gutachten (z. B. für den Artenschutz) einzuholen.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss