Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzung werden gegen die Sitzungsnieder-schriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom 29.11., 13.12. und 20.12.2011 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten damit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss