Beschluss:

 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 wurde bekannt gegeben. Die von der Verwaltung veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

Die Jahresrechnung 2009 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

 

 

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt

insgesamt

1.

Feststellung des Ergebnisses
(§ 41 KommHV)

 

 

 

 

1.1

Soll-Einnahmen

14.924.233,47

3.615.043,00

18.539.276,47

 

1.2

+  Neue Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.3

-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.4

-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
     (Erlässe, sonstige Abgänge)

30.773,55

5.783,19

36.556,74

 

1.5

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

14.893.459,92

3.609.259,81

18.502.719,73

 

1.6

Soll-Ausgaben

14.893.459,92

2.993.889,20

17.887.349,12

 

1.7

+  Neue Haushaltsausgabereste

-

681.000,00

681.000,00

 

1.8

-   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

65.629,39

65.629,39

 

1.9

+  Abgang alter Kassenausgabereste

-

-

-

 

1.10

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

14.893.459,92

3.609.259,81

18.502.719,73

 

1.11

Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen abzügl.
bereinigte Soll-Ausgaben



 

 

 

 

Nachrichtlich:    Sollfehlbetrag :

-

1.379.063,64

-

 

 

2.

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

 

2.1

Unerledigte Vorschüsse

 

 

- 17.211,19

 

2.2

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

775.640,53

 

 

3.

Stand des Vermögens, der
Schulden und Rücklagen

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres


Zugang


Abgang

Stand am Ende
des Haushaltsjahres

 

3.1

Vermögen
(wird nicht bewertet)

-

-

-

-

 

3.2

Schulden

3.372.756

400.000

325.103

3.447.653

 

3.3

Rücklagen
(Allgemeine Rücklage)

2.906.990

-

1.379.064

1.527.926

 

3.4

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Abwasser)

114.234

115.201

-

229.435

 

3.5

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Wasser)

20.228

-

20.228

0



4.

Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.

 

 

Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

 

 

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt


insgesamt

1.

Feststellung des Ergebnisses
(§ 41 KommHV)

 

 

 

 

1.1

Soll-Einnahmen

15.475.662,19

2.554.756,09

18.030.418,28

 

1.2

+  Neue Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.3

-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.4

-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
    (Erlässe, sonstige Abgänge)

5.787,87

7.156,80

12.944,67

 

1.5

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

15.469.874,32

2.547.599,29

18.017.473,61

 

 

1.6

Soll-Ausgaben

15.469.874,32

2.180.770,17

17.650.644,49

 

1.7

+  Neue Haushaltsausgabereste

-

377.000,00

377.000,00

 

1.8

-   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

10.170,88

10.170,88

 

1.9

-   Abgang alter Kassenausgabereste   

-

-

-

 

1.10

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

15.469.874,32

2.547.599,29

18.017.473,61

 

1.11

Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen
abzügl. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)



 

 

 

 

Nachrichtlich:    Sollfehlbetrag:

-

453.454

-

 

 

2.

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

 

2.1

Unerledigte Vorschüsse

 

 

- 7.397,67

 

2.2

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

1.273.871,96

 

 

3.

Stand des Vermögens, der
Schulden und Rücklagen

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende
des Haushaltsjahres

 

3.1

Vermögen
(wird nicht bewertet)

-

-

-

-

 

3.2

Schulden

3.447.653

-

273.974

3.173.679

 

3.3

Rücklagen
(Allgemeine Rücklage)

1.527.927

-

453.454

1.074.473

 

3.4

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Abwasser)

229.435

108.585

-

338.020

 

3.5

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Wasser)

0

155

-

155

 

 

4.

Die im Haushaltsjahr 2010 überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.

 

 

Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Nach dem bis 01.08.2004 geltenden Recht erfolgte eine Empfehlung zur Entlastung der Jahresrechnungen nach der überörtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Durch die Änderung des Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Entlastung nicht mehr von einer überörtlichen Prüfung abhängig zu machen sondern nach Vorliegen des Ergebnisses der örtlichen Prüfung vorzunehmen.

 

Die Entlastung bedeutet, dass sich der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 einverstanden erklärt und die Wirtschaftsführung des ersten Bürgermeister billigt.

 

Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen von Schadenersatzansprüchen auf eine disziplinarrechtliche Verfolgung von Pflichtwidrigkeiten oder auf ein Strafantragsrecht nicht verzichtet.

 

Herr Erster Bürgermeister Asam hat sich an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) enthalten.

 

 

Beschluss:

 

Für die Jahresrechnungen 2009 und 2010 des Marktes Peiting wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss