Sitzung: 28.02.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 12 a „Mühlwegfeld“:
Satzung des Marktes Peiting zur
6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 12 a „Mühlwegfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 12 a „Mühlwegfeld“
Der Bebauungsplan Nr. 12 a „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 25.09.1992, rechtskräftig seit 22.11.1993, wird wie folgt geändert:
Spiegelstrich vier der Ziffer fünf der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:
„- Dacheinschnitte (Negativgauben) sind unzulässig. Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Sattel- oder Walmdach ab einer Dachneigung von 30° gestattet. Quergiebel sind ab einer Dachneigung von 30° zulässig. Der Gaubenabstand hat mind. 1,50 m zu betragen. Bei einer Dachneigung ab 40° sind auch Schleppgauben zulässig, Gaubenbreite max.
1,5 m.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |