Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 12 a „Mühlwegfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

6. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 12 a „Mühlwegfeld“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 a „Mühlwegfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 a „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 25.09.1992, rechtskräftig seit 22.11.1993, wird wie folgt geändert:

 

Spiegelstrich vier der Ziffer fünf der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:

„- Dacheinschnitte (Negativgauben) sind unzulässig. Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Sattel- oder Walmdach ab einer Dachneigung von 30° gestattet. Quergiebel sind ab einer Dachneigung von 30° zulässig. Der Gaubenabstand hat mind. 1,50 m zu betragen. Bei einer Dachneigung ab 40° sind auch Schleppgauben zulässig, Gaubenbreite max.

1,5 m.“

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss