Sitzung: 13.03.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2012
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.528.241
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.040.275
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt
wird auf 750.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 310
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Beschluss:
Dem Finanzplan 2011 bis 2015 wird zugestimmt.
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |