Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2012

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                           16.528.241 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             5.040.275 €

ab.

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt

wird auf 750.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                             350 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                            310 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                                1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Finanzplan 2011 bis 2015 wird zugestimmt.

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 wird zugestimmt.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss