Sitzung: 27.03.2012 Bau- und Umweltausschuss
1. Beschluss:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
__________________________________________________________________________
2. Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 30 C „Kapellenfeld“:
Satzung des Marktes Peiting zur
4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 30 c „Kapellenfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB),
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke –
Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende
Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 30 c „Kapellenfeld“
Der Bebauungsplan Nr. 30 c „Kapellenfeld“ des Marktes Peiting vom 15.10.1993, rechtskräftig seit 16.11.1995, wird wie folgt geändert:
1.
Der
Planteil wird durch den Planteil vom 15.11.2011 ersetzt.
2.
Der
Buchstabe „A. Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ wird durch den Buchstaben
„A. Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ vom 15.11.2011 ersetzt.
3.
Der
Buchstabe „B. Zeichenerklärung für die Hinweise“ wird durch den Buchstaben
„B. Zeichenerklärung für die
Hinweise“ vom 15.11.2011 ersetzt.
4.
Der
Textteil „C. Planungsrechtliche Festsetzungen“ wird durch den Textteil
„C. Planungsrechtliche Festsetzungen“ vom 15.11.2011
ersetzt.
5.
Der
Buchstabe „D. Hinweise“ wird durch den Buchstaben „D. Hinweise“ vom 15.11.2011
ersetzt.
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |