1. Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

__________________________________________________________________________

 

2. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 30 C „Kapellenfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 30 c „Kapellenfeld“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB),

Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 c „Kapellenfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 30 c „Kapellenfeld“ des Marktes Peiting vom 15.10.1993, rechtskräftig seit 16.11.1995, wird wie folgt geändert:

 

1.    Der Planteil wird durch den Planteil vom 15.11.2011 ersetzt.

2.    Der Buchstabe „A. Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ wird durch den Buchstaben „A. Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ vom 15.11.2011 ersetzt.

3.    Der Buchstabe „B. Zeichenerklärung für die Hinweise“ wird durch den Buchstaben

„B. Zeichenerklärung für die Hinweise“ vom 15.11.2011 ersetzt.

4.    Der Textteil „C. Planungsrechtliche Festsetzungen“ wird durch den Textteil

„C. Planungsrechtliche Festsetzungen“ vom 15.11.2011 ersetzt.

5.    Der Buchstabe „D. Hinweise“ wird durch den Buchstaben „D. Hinweise“ vom 15.11.2011 ersetzt.

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, X.X.X

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss