Sitzung: 27.03.2012 Bau- und Umweltausschuss
1. Beschluss:
Die Hinweise des Landratsamtes Weilheim-Schongau
werden zur Kenntnis genommen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
2. Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 12 „Mühlwegfeld“:
Satzung des Marktes Peiting zur
10. Änderung des
Bebauungsplanes
Nr. 12 „Mühlwegfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting
folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Mühlwegfeld“
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 17.10.1979, rechtskräftig seit 31.10.1979, wird wie folgt geändert:
- Ziffer 2
der II a) „Festsetzungen durch Text“ erhält folgende Fassung:
„Nebenanlagen und Garagen sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Nebenanlagen sind bis zu einer Gesamtgröße von 10 m² auch außerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Bei Doppelhausbebauung und Reihenhausbebauung sind die Vorgärten von Nebenanlagen frei zu halten. Auf den Flurstücken 1223/8, 1223/9, 1223/10, 1223/11, 1223/32, 1223/33, 1223/34 und 1223/35 ist für Garagen eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 m zulässig.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |