1. Beschluss:

 

Die Hinweise des Landratsamtes Weilheim-Schongau werden zur Kenntnis genommen.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

2. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 12 „Mühlwegfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

10. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 12 „Mühlwegfeld“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mühlwegfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 17.10.1979, rechtskräftig seit 31.10.1979, wird wie folgt geändert:

 

  1. Ziffer 2 der II a) „Festsetzungen durch Text“ erhält folgende Fassung:

Nebenanlagen und Garagen sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Nebenanlagen sind bis zu einer Gesamtgröße von 10 m² auch außerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Bei Doppelhausbebauung und Reihenhausbebauung sind die Vorgärten von Nebenanlagen frei zu halten. Auf den Flurstücken 1223/8, 1223/9, 1223/10, 1223/11, 1223/32, 1223/33, 1223/34 und 1223/35 ist für Garagen eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 m zulässig.

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, X.X.X

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss