Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, an das Landratsamt eine schriftliche Anfrage zu stellen, ob der Anbau im Rahmen einer Befreiung genehmigungsfähig wäre. Falls dies nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, für die Flurnummer 1225/2 das entsprechende Änderungsverfahren einzuleiten. In dieser soll die maximal zulässige Grundfläche für die Doppelhaushälfte auf der FlNr. 1225/2 gemäß des Planes des Antragstellers für den Anbau erhöht werden.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss