Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzungen werden gegen die Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom 28.02.2012 und 13.03.2012 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten damit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss