Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt im Bereich der ehemaligen Kiesgrube einen Bebauungsplan aufzustellen. Der im Übersichtsplan vom 09.05.2012 dargestellte Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bebauungsplan erhält die laufende Nummer 77 und folgenden Titel: „Ehemalige Gemeindekiesgrube“.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, ein entsprechendes Planungsbüro mit der Entwurfsplanung zu beauftragen. Bei der Planung soll die Möglichkeit der Verkehrsverbindung zwischen Ammergauer Straße und Untereggstraße berücksichtigt werden.


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss