Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt im Bereich des Raiffeisenbankgebäudes an der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der im Übersichtsplan vom 09.05.2012 schwarz dargestellte Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan erhält die laufende Nummer 78 und folgenden Titel: „Raiffeisenbankgelände an der Bahnhofstraße“.

 

Der Bebauungsplan wird, sofern es die Vorprüfung ermöglicht, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss