Sitzung: 22.05.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt im Bereich
des Raiffeisenbankgebäudes an der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan
aufzustellen. Der im Übersichtsplan vom 09.05.2012 schwarz dargestellte
Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Bebauungsplan erhält die laufende Nummer
78 und folgenden Titel: „Raiffeisenbankgelände an der Bahnhofstraße“.
Der Bebauungsplan wird, sofern es
die Vorprüfung ermöglicht, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch durchgeführt.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |