Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungswünsche der Marktgemeinderäte werden gegen die Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom 24.04.2012, 08.05.2012 und vom 22.05.2012 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten damit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

18

für

 

0

gegen den Beschluss