Sitzung: 19.06.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung des Marktes Peiting über die
Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
(Vorkaufssatzung)
Vom X.X.X
Der Markt Peiting erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1 Satzungsgebiet
(1) Diese Satzung gilt für das Gebiet, für das der Marktgemeinderat
Peiting städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen hat, zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Der Geltungsbereich der Vorkaufssatzung umfasst die Flurstücksnummern
274, 274/2 und 2676/8 in der Gemarkung Peiting.
Das vorstehend bezeichnete Gebiet ist im Lageplan vom
Maßstab 1:1000 dargestellt, der Bestandteil der Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Marktgemeinde Peiting steht in dem in § 1 genannten
Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im
Sinne des
§ 25 Abs.1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer/innen der unter das Vorkaufsrecht nach dieser
Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde den Abschluss
eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, X.X.X
Markt Peiting
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |