In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting am 24.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

TOP 3

Frühförderstelle an der Untereggstraße; Entwurf eines Mietvertrages mit der Kinderhilfe Oberland GmbH

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von dem Entwurf des Mietvertrages Kenntnis und stimmt diesem zu.

 

 

TOP 5

Neubau einer 3-gruppigen Kinderkrippe - Vergabe von Ingenieurleistungen-

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat vergibt die Tragwerksplanung für den Bau der Kinderkrippe in Peiting an das Ingenieurbüro Hubert Franz in Peißenberg.

 

Gemäß HOAI ergibt sich für die Honorarzone II Mindestsatz und die Leistungsphasen 1 – 6 bei einer Nettosumme von 25.000,00 € ein Bruttohonorar von 29.750,00 €.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat vergibt die Elektroplanung für den Bau der Kinderkrippe in Peiting an das Ingenieurbüro VS Volker Schönthaler in Hohenfurch.

 

Gemäß HOAI ergibt sich für die Honorarzone II Mindestsatz und die Leistungsphasen 1 – 9 bei einer Nettosumme von 14.222,26 € ein Bruttohonorar von 16.924,49 €.

 

Die Planungsleistungen werden stufenweise (Leistungsphase 1 – 4 und 5 – 9) vergeben.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat vergibt die Planung für die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Abwasser) des neuen Kinderkrippenbaus in Peiting an das Ingenieurbüro Markus Mayr aus Peißenberg.

 

Gemäß HOAI ergibt sich für die Honorarzone II Mindestsatz und die Leistungsphasen 1-9 bei einer Nettosumme von 37.104,60 € ein Bruttohonorar von 44.154,48 €.

 

Die Planungsleistungen werden stufenweise (Leistungsphase 1 – 4 und 5 – 9) vergeben.

 


 

TOP 6

 

Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Neubestellung eines Feldgeschworenen

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Amtsniederlegungen Kenntnis und stimmt diesen zu.

 

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Josef Sellmaier, wohnhaft in Kurzenried 3 a, 86971 Peiting zum Feldgeschworenen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Vereidigung durchzuführen.

 

 

TOP 9

 

Errichtung eines Mehrgenerationen-Fitnessparcours in Peiting;
Nochmalige Vorlage

 

Der Beschluss vom 26.07.2011 wird aufgehoben. Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung eines Mehrgenerationen-Fitnessparcours am Standort zwischen der Dreifachturnhalle und dem Skaterplatz vorbehaltlich einer Förderung durch das Leader-Programm zu.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich (inklusive Bauhofleistungen) auf ca. 46.000 EUR. Der Markt Peiting stellt das Grundstück kostenfrei zur Verfügung und leistet einen Eigenanteil von 4.600 EUR (10% der Gesamtkosten). Der Bauhof übernimmt die Errichtung der Geräte sowie den Unterhalt der Anlage. Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt. 1.5600.9350 zur Verfügung.