Beschluss:

 

Für die genannten Bereiche der Angermoosstraße und des Eiselenweges wird ein einseitiges absolutes Halteverbot mit Zeichen 283-10, 283-20 und 283-30 (Halteverbot Anfang, Ende und Mitte) angeordnet.


Abst.Ergebnis:

0

für

 

22

gegen den Beschluss