Sitzung: 03.07.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Für die genannten Bereiche der Angermoosstraße und des Eiselenweges wird ein einseitiges absolutes Halteverbot mit Zeichen 283-10, 283-20 und 283-30 (Halteverbot Anfang, Ende und Mitte) angeordnet.
Abst.Ergebnis: |
0 |
für |
|
22 |
gegen den Beschluss |