Werbetafel am REWE-Markt

In der letzten Bauausschusssitzung wurde die Errichtung einer Werbetafel mit 2,50 m x 2,50 m am REWE-Markt in der Schongauer Straße einstimmig abgelehnt.

Mehrmalige Rückfragen des Bauamtes bei der VR-Bank ergaben damals, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Werbetafel handeln würde, die auch nach Beendigung der Bauphase noch bestehen sollte.

Die Verwaltung konnte nun allerdings mit der VR-Bank klären, dass es sich lediglich um eine Bautafel handelt, die nicht genehmigungspflichtig ist. Nach Abschluss der Bauphase wird die Bautafel entfernt.

Da trotz einstimmigem Beschluss lediglich 1 Bauausschussmitglied in der Presse zitiert wurde, bittet Herr Bürgermeister Asam um eine öffentliche Klarstellung der Presse.

 

Hundeausbildung des BRK auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände

Herr MGR Hauber berichtet, dass auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände an Sonntagen Hundeausbildungen in Absprache mit der Gemeinde stattfinden. Einige Anwohner sind wegen der Lautstärke mit der Bitte an Herrn Hauber herangetreten diese Termine auf samstags zu verlegen oder den Beginn um eine Stunde zu verschieben.

Herr MGR Huber erklärt, dass die Rettungshundestaffel des BRK laufend leerstehende Gebäude sucht, in denen mit den Hunden Einsätze geübt werden können. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und haben auf dem „kleinen Dienstweg“ vom Markt Peiting diese Erlaubnis erhalten. Bisher fanden einmal am Samstag und einmal am Sonntag Übungen auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände statt.

Herr MGR Ostenrieder betont, dass die Bevölkerung u. U. selbst auf die Hilfe der Rettungshunde angewiesen ist und es kein Problem darstellen darf, dass die Hunde auch am Sonntagvormittag dort trainieren.

Herr Bürgermeister Asam schlägt vor, mit dem BRK zu sprechen, damit die Übungen der Rettungshunde-Staffel eine Stunde später beginnen oder auf samstags verschoben werden können.

 

Homepage Markt Peiting

Herr MGR Andreas Schmid fragt nach, wann die erneuerte Homepage des Marktes Peiting erscheint. Herr Geschäftsleiter Kort wird die neue Fassung in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorstellen.