Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, in dem Bereich der Anwesen Obere Straße 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, Grottenweg 1, Füssener Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 12 a, 14, 14 a, die Anwesen Im Joch und Tirolerweg Hausnummer 2, 5, 6, 8, 8 a und 10 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich, wie er im Maßstab 1:1000 vom 12.07.2012 dargestellt ist, wird erweitert. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Wohnraum zu schaffen.

 

Der Titel lautet: Bebauungsplan Nummer 79 „Zwischen Füssener Straße und Tirolerweg“.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss