Sitzung: 17.07.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, in dem
Bereich der Anwesen Obere Straße 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, Grottenweg 1, Füssener
Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 12 a, 14, 14 a, die Anwesen Im Joch und Tirolerweg
Hausnummer 2, 5, 6, 8, 8 a und 10 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Geltungsbereich, wie er im Maßstab 1:1000 vom 12.07.2012 dargestellt ist, wird
erweitert. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung Wohnraum zu schaffen.
Der Titel lautet: Bebauungsplan Nummer 79
„Zwischen Füssener Straße und Tirolerweg“.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |