Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungswünsche der Marktgemeinderäte werden gegen die Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom 19.06.2012 und vom 03.07.2012 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten damit als genehmigt.


Abst.Ergebnis:

19

für

 

0

gegen den Beschluss