Satzungsbeschluss:

 

Die Marktgemeinde Peiting beschließt, die getroffenen Änderungen durch das Architekturbüro Hörner einzuarbeiten, sowie den Bebauungsplan „Sondergebiet an der B23“ in seiner zweiten Änderung als Satzung.

Aufgestellt

Schongau, den 10.07.2012

 

 

ARCHITEKTURBÜRO

HÖRNER

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss