Sitzung: 31.07.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss 1:
Die Flurnummer wird in die Planzeichnung aufgenommen.
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9 |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 15 a „Bei den Sandgruben“:
Satzung des Marktes Peiting zur
3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Bei
den Sandgruben“
Der Bebauungsplan Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“ des Marktes Peiting vom 31.08.1992, rechtskräftig seit 24.03.1993, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 1192/1 durch den Planteil vom 31.05.2012 ersetzt.
2.
Satz 1 der Ziffer 7 unter „C) Festsetzungen durch
Text“ erhält folgende Fassung:
„Die Fassaden sind zu verputzen, alternativ sind Holzfassaden zulässig.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X.
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
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