Beschluss 1:

 

Die Flurnummer wird in die Planzeichnung aufgenommen.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 15 a „Bei den Sandgruben“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“

 

Der Bebauungsplan Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“ des Marktes Peiting vom 31.08.1992, rechtskräftig seit 24.03.1993, wird wie folgt geändert:

 

1.    Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 1192/1 durch den Planteil vom 31.05.2012 ersetzt.

 

2.    Satz 1 der Ziffer 7 unter „C) Festsetzungen durch Text“ erhält folgende Fassung:
„Die Fassaden sind zu verputzen, alternativ sind Holzfassaden zulässig.“

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, X.X.X.

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss