Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung des Marktes Peiting


Vom XX. September 2012

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66) folgende Satzung:

 

§ 1
Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) vom 06.08.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.06.2010, wird wie folgt geändert:

Es wird folgender § 7 a eingefügt:

 

㤠7 a
Gebührenermäßigung für Vorschulkinder

 

Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz nach § 5 bzw. auf den ermäßigten Gebührensatz nach § 5 i. V. m. § 7 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. September 2012 in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. September 2012

MARKT PEITING

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss