Sitzung: 25.09.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Zweite Satzung zur Änderung der
Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung des Marktes Peiting
Vom XX. September 2012
Der Markt Peiting erlässt
aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) vom
Es wird folgender § 7 a eingefügt:
„§ 7
a
Gebührenermäßigung für Vorschulkinder
Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der
vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den
Gebührensatz nach § 5 bzw. auf den ermäßigten Gebührensatz nach § 5 i. V. m. §
7 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr
begrenzt.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt mit Wirkung vom
Peiting, den XX. September 2012
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |