Sitzung: 25.09.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
Vom XX. September 2012
Aufgrund des Art. 28 des Bayerischen
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über Aufwendungs-
und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Markt erhebt im Rahmen
von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in
Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. September 2012
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |