Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf vom 10.09.2012 zu. Die Verwaltung wird beauftrag, das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss