Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf vom 15.10.2012 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss