In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 31.07.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

TOP 2

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Kosten der Straßenbaulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende, grundsätzliche Verfahrensweise:

 

1. Im Falle von finanziell bedeutsamen Unterhaltsmaßnahmen bei ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldwegen, sollen künftig 50 % der anderweitig nicht gedeckten Kosten auf die Beteiligten umgelegt werden.

 

2. Künftig sollen bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen, im Hinblick auf die gesetzliche Baulast der Beteiligten, keine (kostenfreien) Unterhaltsmaßnahmen durch den Markt erfolgen, zumindest sofern diese Maßnahmen finanziell bedeutsam sind. Sofern ein Tätigwerden des Marktes zwingend erforderlich wird um die Zweckbestimmung des Weges wiederherzustellen, sind die anfallenden, nicht anderweitig gedeckten Kosten zu 100 % auf die Beteiligten umzulegen.

 

 

TOP 3

 

Beratung einer Bezuschussung des Marktes Peiting bezüglich des Vorplatzes Maria Egg

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Maßnahem mit 20 % der errechneten Bruttosumme (54.000 €), jedoch mit maximal 15.000 € zu bezuschussen. Die Mittel werden im Haushalt 2013 bereit gestellt

 

 

TOP 5

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

Herzogsägmühle, Innere Mission München, Von-Kahl-Straße 4, 86971 Peiting;

Antrag auf Sondernutzung zur Errichtung von Tischen und Stühlen vor dem Anwesen Hauptplatz 13

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der beiliegenden Sondernutzungsvereinbarung zu. Für die Sondernutzung wird keine Gebühr erhoben.