Sitzung: 27.11.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende
Satzung zur Änderung der
Notunterkunfts-Gebührensatzung des Marktes Peiting
Vom XX.XX.2012
Auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Notunterkünfte des Marktes Peiting (Notunterkunfts-Gebührensatzung)
vom
1. § 3 erhält folgende Fassung:
„§ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Die monatliche Gebühr für die Benutzung der Notunterkünfte beträgt je
Quadratmeter Nutzfläche der Notunterkunft im Anwesen:
a)
Uhrerskreuzweg 1: 3,60
Euro
b)
Schongauer Straße 3: 4,56
Euro
c)
Bahnhofstraße 18: 5,22
Euro“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX.XX.2012
Markt Peiting
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |