Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf vom 15.01.2013 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen, sofern das Ergebnis des erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Gutachtens vorliegt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss