Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Änderungswunsches werden gegen die Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom 04.12.2012 und vom 18.12.2012 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten damit als genehmigt.


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss