Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nummer 15 a „Bei den Sandgruben“ wie folgt zu ändern:

1. Satz vier der Ziffer vier „Festsetzung durch Text“ erhält folgende Fassung:

„Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Satteldach ab einer Dachneigung von 35° gestattet.“

2. Es wird bei Ziffer vier der „textlichen Festsetzungen“ folgender neuer Satz sechs eingefügt:

„Die Breite einer Widerkehr darf maximal 1/3 der Hauptgebäudelänge einnehmen.“

3. Die Ziffer fünf der textlichen Festsetzungen wird ersatzlos gestrichen.


Abst.Ergebnis:

7

für

 

0

gegen den Beschluss