Sitzung: 12.03.2013 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2013
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.264.538
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.410.605
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 800.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 310
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Finanzplan 2012 bis 2016 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |