Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, unter den neuen Voraussetzungen, für den Bereich der unbebauten Grünfläche östlich der Föhrenstraße (FlNrn. 1232, 1232/1 und 1232/2) einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, Wohnbebauung zu schaffen. Dies erfolgt im nördlichen Bereich mittels einer Mehrfamilienhausbebauung und im südlichen Bereich alternativ durch eine Mehrfamilienhausbebauung oder einer Reihenhausbebauung.

 

Als Art der baulichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 

Der Titel lautet: Bebauungsplan Nr. 79 „Östlich der Föhrenstraße“.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss