Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgenannten Förderrichtlinien zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Der Satz „Von den Voraussetzungen des Buchstaben c) kann bei nachgewiesenem, besonderen Betreuungsbedarf (z.B. bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung) durch den Markt Peiting eine Ausnahme gewährt werden“, wird ersatzlos gestrichen.


Abst.Ergebnis:

18

für

 

0

gegen den Beschluss