Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt, im Vorgriff auf die durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen angekündigte Änderung der Urlaubsverordnung, für die Beamtinnen und Beamten des Marktes Peiting, unabhängig von deren Lebensalter, einen Erholungsurlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen für das Kalenderjahr (Urlaubsjahr) 2013 zu gewähren.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss