Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührenordnung des Wellenfreibades Peiting vom 04.02.2010 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:

 

In § 2 Nr. 2 werden die Worte „Grundwehr- und Zivildienstleistende“ ersetzt durch die Worte „aktive Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD), eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)“.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss