In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 29.01.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:

 

 

TOP 2, Neubau einer 3-gruppigen Kinderkripe; Vergabe von Architekturleistungen

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beauftragt das Architekturbüro Beckert aus Schongau für die Leistungsphasen 5-9 bei der Sanierung im Bestand Altbau und Neubau Kinderkrippe mit Außenanlagen. Die Nettoauftragssumme beträgt gemäß HOAI, Honorarzone III Mittelsatz 171.060,76 €.

 

 

TOP 3, Antrag des Fördervereines Villa Rustica e.V. auf Gewährung eines Zuschusses bzw. Umwandlung des bestehenden Überbrückungsdarlehens

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Förderverein Villa Rustica e.V. einen Zuschuss in Höhe von 13.000 € für den zweiten Bauabschnitt zur Fertigstellung des Schutzhauses zu gewähren.

 

Darüber hinaus gewährt der Markt Peiting ein zinsloses Darlehen in Höhe von 20.000 EUR. Hiervon sind in den ersten sechs Jahren (bis einschließlich 2018) 1.000 EUR, ab 2019 bis zur vollständigen Tilgung im Jahr 2025 2.000 EUR pro Jahr fällig. Dem Marktgemeinderat ist jährlich ein Finanzbericht vorzulegen.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2013 unter HHSt. 1.3460.9870 bzw. 1.3460.9270 bereitzustellen.

 

 

TOP 4, Trinkwasserversorgung Markt Peiting, Erneuerung der Hauptver-sorgungsleitung zur Herzogsägmühle, -Vergabe der Ingenieurleistungen-

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die notwendige Planung und Bauleitung zur Erneuerung der ca. 780 m langen Hauptwasserleitung ab Wanderhofstraße 66 bis zur Herzogsägmühle auf Höhe Ringstraße 13, an das Ingenieurbüro Peter Deubzer in Halblech zum Angebotspreis von netto 10.442,14 € (Angebot vom 20.11.2012) in Auftrag zu geben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2013 bei HHSt. 1.8151.9531 eingeplant.

 

Es soll geprüft werden, ob eventuell bestehende Probleme im Straßenbereich mit dieser Maßnahme gleichzeitig behoben werden können.