Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahme und beschließt den vom Büro abtPlan, Am Rudersbach 1, 87616 Marktoberdorf, gefertigten Bebauungsplan in der Fassung vom 11.06.2013 mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss