Sitzung: 11.06.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ziffer 11 der Textlichen Festsetzung wie folgt zu ändern:
„Mindestgrundstücksgröße 1.200 m². Bei Abmessungen von Grundstücksteilen ist diese Forderung auch für die Restflächen zu beachten.“
Die Verwaltung wird beauftragt,
das erforderliche Änderungsverfahren durchzuführen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |