In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 13.05.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:

 

13.05.2013

 

TOP 3

Neubau einer 3-gruppigen Kinderkrippe;
Vergabe der Kücheneinrichtung und Beschattungsanlage

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Kücheneinrichtung (Gastro.küche) für den Neubau der Kinderkrippe Birkenried an die Firma Günther, Bergkirchen, zu einem Bruttoangebotspreis von 35.835,66 € zu vergeben.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Beschattungsanlage für den Neubau der Kinderkrippe Birkenried an die Firma Federl Sonnenschutz aus Landsberg zu einem Bruttoangebotspreis von 28.702,80 € zu vergeben.

 

TOP 4

Erneuerung Mischwasser-Kanal/Wasserleitung im Hubertus-, Raiffeisen- und Klausenweg, Versickerung Georgsbrunnen an der Schongauer Straße (Los 1) sowie Fernwärmeleitung von BHKW Eisstadion bis Kita (Los 2);
Vergabe der Arbeiten

 

Beschluss 1:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten gemäß Los 1 zur Erneuerung der Mischkanalisation im Klausen-, Hubertus- und Raiffeisenweg, zur Erneuerung der Trinkwasserleitung im Raiffeisenweg einschließlich aller Grundstücksanschlüsse, Versickerung im Klausen- und Raiffeisenweg sowie in der Schongauer Straße im Bereich Georgsbrunnen, gemäß Los 2 für die Herstellung des Rohrgrabens für die Fernwärmeheizung vom geplanten BHKW am Eisstadion bis Dreifachturnhalle/Kinderkrippe/Schule einschließlich der Wiederherstellung der Oberflächen sowie der Parkplatzpflasterung am Eisstadionparkplatz, der Firma Schneider Erd-Tiefbau GmbH, Peiting, zum Angebotspreis von brutto 437.208,43 € (Angebot vom 06.05.2013) in Auftrag zu geben. Zusätzlich wird ein neuer Oberflächenbelag (Pflasterung) an der zweiten Parkharfe erstellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 16.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel bei HHSt. 1.7000.9535, HHSt. 1.8151.9531, HHSt. 0.6300.5130 und HHSt. 1.8171.9630 stehen bereit.

 

Beschluss 2:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Entfernung der beiden Ahornbäume im Hubertusweg auf Höhe Hausnummer 2 und 5.

 

Beschluss 3:

 

Die Straßen Klausen-, Hubertus- und Raiffeisenweg werden durchgängig mit einem Straßenbegleitgrün ausgeführt.