Beschluss:

 

Der beantragten Bebauungsplanänderung wird zugestimmt. Das Baufenster wird entsprechend dem geplanten Bauvorhaben angepasst. Die Garagenfläche wird angepasst. Hinsichtlich der Dachform wird die textliche Festsetzung Ziffer 8.2 wie folgt geändert:

„Die Gebäude sind mit einem 5-25° geneigten Satteldach, bei quadratischer Grundform mit Walmdach auszuführen. In Bauraum I sind Walmdächer für Hauptgebäude und Garagen zulässig. Pultdächer sind nur bei Anbauten zulässig.“

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss