Sitzung: 23.07.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der beantragten Bebauungsplanänderung wird zugestimmt. Das Baufenster wird entsprechend dem geplanten Bauvorhaben angepasst. Die Garagenfläche wird angepasst. Hinsichtlich der Dachform wird die textliche Festsetzung Ziffer 8.2 wie folgt geändert:
„Die Gebäude sind mit einem 5-25° geneigten Satteldach, bei quadratischer Grundform mit Walmdach auszuführen. In Bauraum I sind Walmdächer für Hauptgebäude und Garagen zulässig. Pultdächer sind nur bei Anbauten zulässig.“
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |