Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 „Birkland Ried“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

6. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 19 „Birkland Ried“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB),

Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Birkland Ried“

 

Der Bebauungsplan Nr. 19 „Birkland Ried“ des Marktes Peiting vom 22.12.1978, rechtskräftig seit 12.01.1979, wird wie folgt geändert:

 

1. Die Zeichenerklärung für die Festsetzung „Haustyp II“ erhält folgende Fassung:

„Haustyp: zwei Vollgeschoße zwingend, ohne Kniestock; max. 2 Wohnungen zulässig.“

 

2. Es wird folgender neuer Hinweis aufgenommen:

„Es wird darauf hingewiesen, dass die brandschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind.“

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss