Sitzung: 24.09.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende
Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 15 a „Bei den Sandgruben“:
Satzung des Marktes Peiting zur
4.
Änderung des Bebauungsplanes
Nr.
15 a „Bei den Sandgruben“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“
Der Bebauungsplan Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“ des Marktes Peiting vom
31.08.1992, rechtskräftig seit 24.03.1993, wird wie folgt geändert:
1. Satz fünf der Ziffer vier unter „C) Festsetzung durch Text“ erhält
folgende Fassung:
„Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Satteldach ab einer
Dachneigung von 35° gestattet.“
2. Ziffer vier unter „C) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden
neuen Satz sieben:
„Die Breite einer Widerkehr darf maximal 1/3 der Hauptgebäudelänge
einnehmen.“
3. Die Ziffer fünf unter „C) Festsetzungen durch Text“ wird ersatzlos
gestrichen.
§ 2
In
Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Asam
Erster Bürgermeister
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