Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

____________________________________________________________________________

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 15 a „Bei den Sandgruben“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“

 

Der Bebauungsplan Nr. 15 a „Bei den Sandgruben“ des Marktes Peiting vom 31.08.1992, rechtskräftig seit 24.03.1993, wird wie folgt geändert:

 

1. Satz fünf der Ziffer vier unter „C) Festsetzung durch Text“ erhält folgende Fassung:

„Dachgauben sind nur als stehende Gauben mit Satteldach ab einer Dachneigung von 35° gestattet.“

 

2. Ziffer vier unter „C) Festsetzungen durch Text“ erhält folgenden neuen Satz sieben:

„Die Breite einer Widerkehr darf maximal 1/3 der Hauptgebäudelänge einnehmen.“

 

3. Die Ziffer fünf unter „C) Festsetzungen durch Text“ wird ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss