Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aufgrund der neuen technischen Anforderungen hinsichtlich der Beseitigung von Niederschlagswasser eine neue Gesamtplanung zu veranlassen, sofern die haushaltsrechtlichen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 „GE/GI Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 60 „GE/GI Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60

„GE/GI Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“ des Marktes Peiting vom 14.04.1999, rechtskräftig seit 10.05.1999, wird wie folgt geändert:

 

1. Ziffer 11 der „C Festsetzung durch Text“ erhält folgende Fassung:

„Mindestgrundstücksgröße 1.200 m². Bei Abmessungen von Grundstücksteilen ist diese Forderung auch für die Restfläche zu beachten.“

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss