Sitzung: 24.09.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aufgrund der neuen technischen Anforderungen hinsichtlich der Beseitigung von Niederschlagswasser eine neue Gesamtplanung zu veranlassen, sofern die haushaltsrechtlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 „GE/GI Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“:
Satzung
des Marktes Peiting zur
1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 60 „GE/GI Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 60
„GE/GI
Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“
Der Bebauungsplan
Nr. 60 „Zwischen Schönriedl- und Bergwerkstraße“ des Marktes Peiting vom
14.04.1999, rechtskräftig seit 10.05.1999, wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 11 der „C
Festsetzung durch Text“ erhält folgende Fassung:
„Mindestgrundstücksgröße
1.200 m². Bei Abmessungen von Grundstücksteilen ist diese Forderung auch für
die Restfläche zu beachten.“
§ 2
In
Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |