Beschluss:

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt. Die Werbeanlage hält die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein. Des Weiteren werden die Verkehrsteilnehmer durch diese abgelenkt, so dass dieser auch aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zugestimmt wird.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss