Sitzung: 24.09.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Dem Bauantrag wird
nicht zugestimmt. Die Werbeanlage fügt sich nicht in die Umgebung und in das
Ortsbild ein. Die Anwesen Münchener Straße 18, 22, 24, 26, 28 und 30 halten
eine fiktive Baulinie zur Straße ein. Diese wird von der Werbeanlage nicht
eingehalten. Des Weiteren wird der Errichtung der Werbeanlage nicht zugestimmt,
da diese für die anliegenden Nachbarn eine schwerwiegende Beeinträchtigung
darstellt und das Gebot der Rücksichtsnahme verletzt werden würde.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |