Beschluss:

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt. Die Werbeanlage fügt sich nicht in die Umgebung und in das Ortsbild ein. Die Anwesen Münchener Straße 18, 22, 24, 26, 28 und 30 halten eine fiktive Baulinie zur Straße ein. Diese wird von der Werbeanlage nicht eingehalten. Des Weiteren wird der Errichtung der Werbeanlage nicht zugestimmt, da diese für die anliegenden Nachbarn eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt und das Gebot der Rücksichtsnahme verletzt werden würde.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss