Sitzung: 22.10.2013 Bau- und Umweltausschuss
1. Beschluss:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Baugrenzen werden, wie empfohlen,
vermasst.
Abst.Ergebnis: |
8 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
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2. Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 54 „Ehemaliges Torfwerk Hohenbrand“:
Satzung
des Marktes Peiting zur
5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 54 „Ehem. Torfwerk Hohenbrand“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB),
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke –
Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung
als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Ehem. Torfwerk Hohenbrand“
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Ehem.
Torfwerk Hohenbrand“ des Marktes Peiting vom 24.10.2002, rechtskräftig seit
30.01.2003, wird wie folgt geändert:
- Der
Planteil wird für den nördlichen Bereich der Flurnummer 5368 durch den
Planteil vom 22.10.2013 ersetzt.
- Die Ziffer
8.2 der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:
„Dachform und Dachneigung:
Die Gebäude sind mit einem 5 – 25° geneigtem
Satteldach, bei quadratischer Grundform mit Walmdach auszuführen. In Bauraum I
sind Walmdächer für Hauptgebäude und Garagen zulässig. Pultdächer sind nur bei
Anbauten zulässig.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, X.X.X
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
8 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |