1. Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Baugrenzen werden, wie empfohlen, vermasst.

 

Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss

 

__________________________________________________________________________

 

2. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 54 „Ehemaliges Torfwerk Hohenbrand“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

5. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 54 „Ehem. Torfwerk Hohenbrand“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB),

Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Ehem. Torfwerk Hohenbrand“

 

Der Bebauungsplan Nr. 54 „Ehem. Torfwerk Hohenbrand“ des Marktes Peiting vom 24.10.2002, rechtskräftig seit 30.01.2003, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der Planteil wird für den nördlichen Bereich der Flurnummer 5368 durch den Planteil vom 22.10.2013 ersetzt.
  2. Die Ziffer 8.2 der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:

„Dachform und Dachneigung:

Die Gebäude sind mit einem 5 – 25° geneigtem Satteldach, bei quadratischer Grundform mit Walmdach auszuführen. In Bauraum I sind Walmdächer für Hauptgebäude und Garagen zulässig. Pultdächer sind nur bei Anbauten zulässig.“

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss